Naturschutz
Natur- und Tierschutz bilden einen integralen Bestandteil des Jagdalltags. Zusammen mit einer guten Jagdplanung und deren Ausübung werden wesentliche Ziele der Jagdgesetzgebung erreicht:
- Erhalt und Förderung der natürlichen Lebensräume, der Wildtierbestände und der Biodiversität
- Vermeidung von Störungen der Wildtiere
- Vermeidung untragbarer Wildschäden
Mit einem Augenmerk auf landwirtschaftliches Kulturland, den Wald, und Wasser/Ufer kann viel Gutes getan werden, um diese Lebensräume zu erhalten und aufzuwerten.
Landwirtschaftliches Kulturland
Seit Beginn der Intensivierung und Mechanisierung der Landwirtschaft gehen Bereiche wie Brachen, Hecken, Steinhaufen, Trocken- und Magerwiesen etc. zunehmend verloren. Trotz getroffener Massnahmen ist die Artenvielfalt im schweizerischen Kulturland nach wie vor rückläufig.
Oft wird dieses Thema durch das gesamte Parteienspektrum hindurch banal politisiert. Beispielsweise sind die Pflanzung und Pflege von Feldgehölzen/Hecken, Brachstreifen, Ast- und Steinhaufen nicht kostenintensiv, meist sogar subventioniert, und sie führen garantiert eine Win-Win Situation für alle herbei.
Gewässer und Ufer
Fliessgewässer stellen Lebensadern in der Landschaft dar und dienen der Vernetzung, weil Wildtiere Gewässer entlangwandern. Problematisch sind von Menschen geschaffene Uferverbauungen, Begradigungen, Eindolungen und Wasserkraftnutzung. Die intensive Ufernutzung durch Erholungssuchende erschwert zusätzlich die Lebensqualität der Wasservögel.
Der Biber schafft als Landschaftsgestalter Paradebeispiele für artenfördernde Gewässerrenaturierungen. Gebiete mit Bibern weisen eine höhere Biodiversität auf als solche ohne Biber. Andererseits ist auch hier auf ein gesundes Gleichgewicht zu achten, da der Biber auch nicht unerhebliche Schäden verursachen kann.
Sinnvolle Hegemassnahmen sind die Renaturierung kleiner Gewässer, das Anlegen von Tümpeln und Weihern in Offenland und Wald, und die Pflege von Ufergehölzen.
Lebensraum Wald
Mit rund 49’000 Hektaren Waldfläche ist der Kanton Aargau zu 35% bewaldet. Somit stellt der Wald den wichtigsten Lebensraum dar. Der Wald kann grob in drei Hauptfunktionen eingeteilt werden, auch verankert im Bundesgesetz über den Wald:
- Als Schutzfunktion dient er als Wasserspeicher, mindert Windgeschwindigkeiten, und stabilisiert den Boden. Sein Tot- und Altholz trägt ausserdem zur Biodiversität bei.
- Der Wald erfüllt ausserdem eine Wohlfahrtsfunktion, beispielsweise durch Luftreinigung, Sauerstoffproduktion, Trinkwassergewinnung, aber auch Ruhe und Inspiration, sowie Freizeitgestaltung.
- Die klassischste Funktion ist jene der Nutzfunktion als Rohstofflieferant. Hier ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit ein besonderes Augenmerk zuzuschreiben, ist der Wald als Energielieferant mitunter problematisch (erneuerbare Energien).
Massnahmen wie Besucherlenkung, Freihalteflächen, strukturreiche Waldränder, Pflanzung von ökologisch wertvollen Verbisshölzern wie Weiden, Vogel- und Mehlbeere, Schaffung von Ast- und Steinhaufen an besonnten Stellen sind die gängigen Hegeelemente.